Warum wir den Musterantrag von D64 an den SPD-Parteikonvent unterstützen.

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Was war das für ein Auftakt des frisch ernannten Justizministers Heiko Maas. Gerade im Amt suchte er gleich den Konflikt mit der CDU. Im SPIEGEL-Interview erklärte er Anfang 2014: „Dann müssen wir über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden. Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis.“ Gemeint war ein ausstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung. Würde das Gericht die entsprechende EU-Richtlinie kippen, entfalle „die Geschäftsgrundlage“ für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorratsdatenspeicherung. Und genau so kam es dann im April 2014: Der EuGH urteilte, die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen Grundrechte. Die EU-Kommission erklärte, keinen neuen Vorschlag für eine EU-Richtlinie vorzulegen. Ende gut, alles gut – dachten wir zumindest.

Denn im März 2015 meldet sich der Vizekanzler Sigmar Gabriel wieder zu Wort. In einem Radio-Interview plädiert er plötzlich für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Maas folgte und warf seine Prinzipien über Bord. Vorgestern legte er einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Für das Wort Vorratsdatenspeicherung wird darin der Euphemismus „Höchstspeicherfrist“ verwendet. Solche Mätzchen passen leider gut zum bisherigen Vorgehen von Sigmar Gabriel: Der Vizekanzler hat mehrfach falsche Informationen als Argumente verwendet. So behauptete er etwa, der norwegische Attentäter Anders Breivik sei nur dank Vorratsdatenspeicherung so schnell gestoppt worden. Zur Erinnerung: Breivik erschoss auf der Insel Utøya 69 Teilnehmer eines sozialdemokratischen Ferienlagers. Er wurde von einer Anti-Terror-Einheit gestoppt, die aufgrund eines telefonisch eingegangenen Notrufs angerückt war. Die Vorratsdatenspeicherung gab es in Norwegen nie!

Von dieser unterirdischen Argumentation Garbiels abgesehen gibt es gute sachliche Gründe gegen die Vorratsdatenspeicherung. Dazu muss zunächst erklärt werden, worum es dabei eigentlich geht. Unter der Vorratsdatenspeicherung wird die gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter verstanden, Verkehrsdaten von allen Kunden – egal ob einer Tat verdächtig oder nicht – zu speichern. Konkret gespeichert würden beim derzeitigen Gesetzesvorschlag Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, Datum, Uhrzeit und Dauer eines Gesprächs. Bei Handys auch die Aufenthaltsorte der Telefonierenden, bei Internet-Telefonie auch die IP-Adressen.

Aus diesen Daten lässt sich das Leben eines Menschen sehr genau konstruieren. Eine gute allgemeinverständliche Erklärung hat Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Clubs, schon im Jahr 2010 in der FAZ geliefert. Der Nutzen eines solch extremen Eingriffs in die Grundrechte der Bürger ist außerdem sehr umstritten. Befürworter betonen schon seit Jahren die dadurch entstehenden Möglichkeiten für Ermittler. Die Daten der österreichischen Vorratsdatenspeicherung zeigen aber, dass die angeblich schwersten Straftaten, bei denen die Datensätze abgerufen werden sollen, in Wahrheit in erster Linie Diebstahldelikte waren.

Nach wie vor kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung keine vertretbare Gratwanderung zwischen Bürgerrechten und Sicherheitsbedürfnis darstellt. Vielmehr handelt es sich dabei um ein undifferenziertes und rechtlich unverhältnismäßiges Überwachungsinstrument, das die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger in unzumutbarer Art einschränkt. Eine Partei, die mit #digitalleben einen umfangreichen Diskussionsprozess zum Leben in einer digitalen Welt anstößt, verliert mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung ihre Glaubwürdigkeit.

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