Das ein Gedicht mal eine Staatskrise auslösen könnte, hätte sich Angela Merkel bis vor wenigen Wochen wohl nicht träumen lassen. Doch genau das ist passiert. Der Fall Böhmermann ist das Diskussionsthema derzeit. Und auf dem Weg dahin haben die deutsche Öffentlichkeit, Angela Merkel und erst recht der türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan keinen guten Eindruck hinterlassen. Ausgangspunkt ist ein durchschnittlich kritisches und witziges Video („Erdowie, Erdowo, Erdogan“) der Satire-Sendung Extra3. Das spart nicht mit Kritik am Regierungshandeln Erdogans. Der türkische Präsident findet es beleidigend und bestellt daraufhin den deutschen Botschafter ein. Der reagiert unfassbar lässig und bringt eine türkische Übersetzung des Grundgesetzes mit zum Gespräch ins türkische Außenministerium. So weit so gut. Die Bundesregierung steht hinter der Meinungsfreiheit – denkt man.
Denn dann kommt der Donnerstag und die Sendung „Neo Magazin Royal“ von und mit Jan Böhmermann. Der greift Erdogans Reaktion auf und will sie als dünnhäutig entlarven. Das ist angebracht, schließlich hat Erdogan inzwischen fast 2000 Menschen wegen ähnlicher Kleinigkeiten angeklagt. Böhmermann will deswegen erklären, wie Texte aussehen, die wirklich verletzend sind. Sozusagen als Kontrast zum harmlosen Extra3-Beitrag. Er wolle ein „Schmähgedicht“ vortragen, kündigt er an. Und erklärt auch, dass ein solches Gedicht strafrechtlich relevant wäre. Außerdem fordert er sein Publikum auf, nicht zu klatschen, unterbricht seinen Text mehrfach und betont, dass dieses Gedicht so nicht erlaubt sei. Ein Spiel mit mehreren Meta-Ebenen. Eigentlich ist genau das die Stärke von Böhmermanns Humor. Dennoch ist die Nummer dieses Mal nicht sonderlich lustig, wenngleich eigentlich eindeutig: Das Gedicht ist im Kontext zu betrachten. Leider hat kaum einer den Beitrag gesehen. Obwohl später mehrfach auf den Kontext hingewiesen wird, übersehen ihn die Kritiker leichtfertig. Hier blamiert sich die deutsche Öffentlichkeit. Personen, die zugeben, den Beitrag überhaupt nicht gesehen zu haben, kommentieren das Schmähgedicht meist besonders emotional. Zu allem Unglück löscht das ZDF den Mitschnitt aus der Mediathek und erschwert damit eine sachliche Diskussion zu dem Thema.
Die ist aber nötig. Denn Angela Merkel erklärt in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu, Böhmermanns Beitrag sei „bewusst verletzend“ gewesen und macht Böhmermann damit zum Thema. Im Kanzleramt waren sie damals laut SPIEGEL wohl mächtig stolz über diese Formulierung. Im Nachhinein hat Merkel es jedoch selbst als Fehler eingestuft. Zurecht! Erstens liefert diese Formulierung die Definition einer „Schmähkritik“. Insofern verurteilt sie Böhmermann vor. Das passt nicht zu ihrer späteren Aussage, deutsche Gerichte sollten entscheiden. Außerdem zeigt es: Sie hat den Beitrag von Böhmermann entweder nicht gesehen, oder nicht verstanden. Schließlich ist das Schmähgedicht in den oben erläuterten Kontext eingebettet und funktioniert nur in diesem.
Doch Merkels Satz ist in der Welt und das Unglück nimmt seinen Lauf. Erdogan erstattet Anzeige. Als Grundlage sieht er den §103 Strafgesetzbuch (StGB): Die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten. Das Überbleibsel der Majestätsbeledigung im Deutschen Gesetz. Eigentlich gehört dieser Paragraf schon lange abgeschafft. Nun gibt es dabei eine Besonderheit: Das Gesetz schaltet einer Verfolgung nach §103 StGB ausdrücklich eine Opportunitätsprüfung vor. Die Bundesregierung muss entscheiden: „Ist die Strafverfolgung politisch gewünscht?“ Merkel hätte also eine Strafverfolgung nach §103 StGB verhindern können. Das tut sie aber nicht.
Entschieden hat sie darüber zusammen mit drei Ministern: Thomas de Maiziére (CDU), Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Heiko Maas (SPD). Merkel und de Maiziére sind für eine Ermächtigung, die beiden SPD-Minister dagegen. Gut so! Denn eine Strafverfolgung wegen Beleidigung ist auch bei nicht erteilter Ermächtigung möglich. Dafür gibt es den §185 StGB. Allerdings ist dessen Strafmaß geringer als beim § 103 StGB. Grundsätzlich hätte man sich hier also schützend vor einen deutschen Künstler stellen können. Stattdessen hat Merkel sich schützend hinter einen türkischen Autokraten gestellt, weil sie ihn als entscheidenden Baustein der fragwürdigen Abkehr von ihrer Flüchtlingspolitik betrachtet.
Wie auch immer: Merkel tritt vor die Presse und begründet ihre Entscheidung. Und die ist bizarr: Sie erklärt nämlich auch, gleichzeitig den §103 StGB aus grundsätzlichen Erwägungen abschaffen zu wollen. Im selben Moment noch eine Verfolgung nach diesem Paragrafen zu erlauben ist eine besondere Form der Dialektik. Im übrigen gibt es da noch einen Kniff: Merkel will die Majestätsbeleidigung erst im Jahr 2018 abschaffen. Warum nicht sofort? Einen Paragrafen ersatzlos streichen braucht keine zwei Jahre Vorlaufzeit. Ganz einfach: Merkel will sie sicher stellen, dass Böhmermann noch nach dem Majestäts-Beleidigungsparagrafen verurteilt werden kann. Würde der nämlich sofort abgeschafft, könnte der ZDF-Satiriker auch nicht mehr danach belangt werden. Das regelt § 2 Abs. 3 StGB.
Die Antworten auf die Frage, ob Böhmermann denn nun tatsächlich eine Verurteilung wegen § 185 StGB oder § 103 StGB zu befürchten hat, fallen unterschiedlich aus. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass zahlreiche Autoren und Hobbyjuristen die Frage des Geschmacks mit jener der Strafbarkeit verwechseln. Es geht nicht darum, ob man persönlich das Gedicht für gelungen hält oder nicht. Es geht darum, ob eine Beleidigung vorliegt oder nicht. Dies scheint auf den ersten Blick der Fall zu sein. Auf den zweiten Blick jedoch nicht. Eine Beleidigung kann nämlich durch die Kunst- und Pressefreiheit geschützt sein. Das Strafverfolgungsinteresse wird dann mit diesen Grundrechten abgewogen. So wäre es beispielsweise wahrscheinlich nicht von der Kunstfreiheit erfasst, sich hinzustellen und wüste Beleidigungen gegen eine Person rauszuschimpfen, allein mit dem Ziel diese zu verletzten. Dagegen ist es von der Kunst- und Pressefreiheit gedeckt, aktuelles politisches Tagesgeschehen – wie den Streit um Extra3 – wiederzugeben, diesen mit Argumenten politisch einzuordnen und sodann in überzogener Art und Weise die Grenzen und Freiheiten der Kunst aufzuzeigen. Es geht nicht um das Gedicht. Es geht um den gesamten Auftritt. Und der ist nicht willkürlich, nicht gezielt verletzend, sondern pointierte Kritik und damit Kunst.
Wir fassen zusammen: Ein etwas bemühter Satire-Beitrag bringt den autokratisch auftretenden türkischen Präsidenten in Rage, überfordert die intellektuellen Fähigkeiten der deutschen Öffentlichkeit und offenbart die Bereitschaft von Angela Merkel, den Deal mit einem Autokraten über die Grundrechte zu stellen. Aber wenigstens haben die SPD-Minister hier ein Mal klare Kante gezeigt!
Auf unserer Klausurtagung gab es eine lange Diskussion zum Fall Böhmermann, daher haben wir ein Pro und ein Contra zu diesem Fall geschrieben. Den anderen Text findet ihr hier.
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